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News & Trends  | 25 März 2025

Neue Behörde zur Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit

Marktüberwachungsstelle für die Einhaltung des BSFG

Porträt von Dorothee Haensch
Dorothee Haensch

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das BSFG wurde bereits 2021 beschlossen – was aber erst seit März 2025 bekannt und sehr relevant für Unternehmen mit digitaler Kundenansprache ist: Um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen, gibt es in Deutschland nun eine neue zentrale Behörde.


Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll ab Sommer 2025 die digitale Barrierefreiheit überwachen. 

Die Aufgaben der neuen Behörde

Die MLBF wurde von den 16 deutschen Bundesländern gemeinsam ins Leben gerufen und hat die Aufgabe, die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit zu überwachen. Dazu zählt die Kontrolle verschiedener Produkte wie Smartphones, Smart-TVs, Bank- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Reader. Aber auch digitale Services wie Online-Banking und E-Commerce fallen unter die Regelungen des BFSG


In unserem Whitepaper zur digitalen Barrierefreiheit erhalten Sie einen Überblick über die neuen Gesetze, weiterführende Links zu kostenlosen Webtools zur Überprüfung Ihrer Accessibility und Code-Beispiele für die wichtigsten Frontend-Elemente


Warum ist die neue Behörde so wichtig? Die zentrale Marktüberwachung wurde eingeführt, um eine einheitliche Anwendung des BSFG sicherzustellen. Die Bündelung von Fach- und Vollzugsaufgaben ermöglicht eine effiziente Umsetzung und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Mit der gemeinsamen Stelle wird eine länderübergreifend einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und seiner Regelungen sichergestellt.
Petra Grimm-BenneMinisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen. Digitale Barrierefreiheit umfasst unter anderem: 

  • Die Bereitstellung von Bildbeschreibungen und Alt-Texten 

  • Die Nutzung semantischer HTML-Strukturen 

  • Das Sicherstellen ausreichender Farbkontraste 

  • Tastaturzugänglichkeit für Nutzer:innen mit Einschränkungen 

  • Prüfung auf Zugänglichkeit durch freie Tools wie den WAVE-Webzugänglichkeitsprüfer

  • Bereitstellung barrierefreier Formulare, die mit Screenreadern kompatibel sind


Hier finden Sie eine Übersicht der Anforderungen und konkrete Handlungsempfehlungen: Step-by-Step-Guide zur digitalen Barrierefreiheit – in 11 Schritten zu den gesetzlichen Anforderungen des BSFG. 

  

Es ist höchste Zeit: Die Einrichtung der MLBF in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft und zur Umsetzung des BFSG. Unternehmen sollten sich jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um gesetzeskonform zu agieren und einen positiven Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit zu leisten.


Die rechtzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht nicht nur die Einhaltung verbindlicher Vorgaben, sondern erweitert auch die potenzielle Zielgruppe und verbessert die Nutzererfahrung für alle. Unsere Expert:innen von diva-e helfen Ihnen gern mit einem individuellen Accessibility Audit, Ihre digitale Plattform barrierefrei zu optimieren – damit Sie schon vor Inkrafttreten des BFSG bestens vorbereitet sind.  

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Porträt von Dorothee Haensch

Dorothee Haensch

Dorothee Haensch ist seit 2023 als Senior Marketing Manager Teil der diva-e. Als Expertin für Content im Softwarebereich geht sie den Anforderungen unterschiedlicher Industrien auf den Grund und erstellt Inhalte, die Unternehmen dabei helfen, aktuelle Probleme zu lösen und zukünftige Herausforderungen zu meistern.

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