Seit dem 2. Februar gelten neue KI-Vorgaben für Unternehmen: Mit dem Inkrafttreten des AI Act der EU bringt Artikel 4 die Verpflichtung mit sich, dass Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherstellen müssen.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Wie können Unternehmen dieser Anforderung gerecht werden, ohne den Überblick zu verlieren?
Auch wenn bislang noch konkrete Vorgaben und unmittelbare Sanktionen existieren, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Strategie zu entwickeln, wenn Sie den Einsatz von KI langfristig in Ihre Prozesse integrieren wollen.
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Was versteht man unter KI-Kompetenz?
Der Begriff „KI-Kompetenz“ umfasst mehr als nur technisches Wissen. Die Gesetzgebung spricht hier von einer Kombination aus Fähigkeiten, Kenntnissen und Verständnis, um KI-Systeme sicher und effektiv zu nutzen. Dazu gehört auch ein Bewusstsein für Chancen und Risiken, Fachwissen im Umgang mit KI, sowie Verantwortungsbewusstsein im Risikomanagement. Dies erfordert maßgeschneiderte Schulungen, die den Anforderungen der jeweiligen Branche gerecht werden.
Von der EU-Verordnung wird allerdings nicht vorgeschrieben, wie genau dies umzusetzen ist und welche Inhalte Schulungen abdecken müssen. Unternehmen können daher eigene Schulungsprogramme entwickeln. Zudem gibt es in Deutschland bislang keine zentrale Kontrollinstanz für die Umsetzung - die Kontrolle erfolgt lokal und innerhalb der Unternehmen selbst.
Die Bewertung, ob ein KI-System vom EU-KI-Gesetz betroffen ist, kann durch den offiziellen, interaktiven Compliance Checker der EU AI Act Webseite unterstützt werden – dieser hilft Unternehmen, ihre spezifischen KI-Anwendungsfälle zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Schritt für Schritt zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht
Wie können Unternehmen mit der neuen Regelung umgehen und sich vorbereiten? Trotz fehlender Regeln und Vorgaben, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Strategie zu entwickeln.
Folgende Schritte können hilfreich sein:
Bedarfsanalyse durchführen: Unternehmen sollten ermitteln, welche Kenntnisse bereits vorhanden sind und ob tatsächlich Schulungsbedarf besteht. Hier spielen neben dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens auch Qualifikationen und Erfahrungen der Mitarbeitenden eine Rolle.
Schulungsmaßnahmen entwickeln: Falls erforderlich, können auf Basis der Analyse Schulungskonzepte erstellt werden, die an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sind.
KI-Beauftragte ernennen: Je nach Unternehmensgröße kann es sinnvoll sein, eine verantwortliche Person zu benennen, die die KI-Strategie koordiniert, Risikobewertungen durchführt und Schulungen plant.
Regelmäßige Weiterbildung: Schulungen sollten regelmäßig aktualisiert werden, um mit fortlaufenden Entwicklungen Schritt zu halten.
Wichtig ist: Unternehmen sollten sich mit der Thematik beschäftigen, aber nicht vorschnell handeln oder sich vom Inkrafttreten der Regelung unter Druck setzen. Eine fundierte, bedarfsgerechte Planung reicht vorerst aus und bildet eine stabile Basis für zukünftige Maßnahmen.
KI-Weiterbildungen boomen – doch einheitliche Standards fehlen
Der Markt für KI-Weiterbildungen entwickelt sich weiterhin dynamisch. Zahlreiche Anbieter promoten bereits Schulungen und Seminare im Bereich KI-Kompetenz, doch verbindliche Standards oder anerkannte Zertifizierungen gibt es hier bislang keine. Dadurch kann noch nicht beurteilt werden, welche Programme besonders empfehlenswert sind. Desewegen empfehlen wir: Beobachten Sie den Markt und wägen sorgfältig ab, bevor sie in Schulungen investieren, deren tatsächlicher Nutzen noch unklar ist.
Aber was passiert bei bei Verstößen gegen Artikel 4 des EU AI Acts? Artikel 99 des EU AI Acts regelt die Bußgelder für Verstöße gegen die Vorschriften des Gesetzes. Während Verstöße gegen Artikel 5, der verbotene KI-Praktiken betrifft, mit hohen Strafen geahndet werden, sieht Artikel 99 keine Sanktionen für eine unzureichende Umsetzung von Artikel 4 vor. Daher ist Artikel 4 weniger als strikte Verpflichtung mit klaren Konsequenzen zu verstehen, sondern vielmehr als Orientierungshilfe, Empfehlung und Appell an Arbeitgeber.
Dennoch kann eine unzureichende Umsetzung Haftungsrisiken bergen – etwa, wenn durch fehlerhafte Nutzung eines KI-Systems oder eine ungenügende Risikobewertung Schäden entstehen. Unternehmen sollten sich daher trotz fehlender direkter Sanktionen frühzeitig mit diesem Thema befassen.
Fazit
Auch wenn der EU AI Act bislang keine konkreten Sanktionen für eine unzureichende Umsetzung von Artikel 4 vorsieht, sollten Unternehmen das Thema KI-Kompetenz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die sichere und verantwortungsbewusste Nutzung von KI erfordert gezielte Schulungen, strategische Planung und eine fortlaufende Anpassung an technologische Entwicklungen.
Da der Markt für KI-Weiterbildungen noch keine einheitlichen Standards bietet, ist eine sorgfältige Auswahl von Schulungsangeboten essenziell. Unternehmen sollten daher vorausschauend handeln, Bedarfsanalysen durchführen und eine langfristige Strategie entwickeln – ohne sich von der neuen Regelung unter Druck setzen zu lassen. Eine fundierte und praxisnahe Herangehensweise bildet die beste Grundlage für den erfolgreichen und sicheren Einsatz von KI in Unternehmen.
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