Machen Sie Ihre Website bis zum 28. Juni 2025 BSFG-konform
Machen Sie Ihre Website bis zum 28. Juni 2025 BSFG-konform
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) in Kraft: Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Der diva-e Accessibility Audit stellt sicher, dass Ihre Website allen Anforderungen des BSFG entspricht: Wir identifizieren mögliche Schwachstellen und geben konkrete Handlungsanleitungen zum Erreichen einer optimalen digitalen Experience – für alle Nutzer:innen. #EmpoweringExperience
Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten, ist der diva-e Accessibility Audit auch für Sie relevant:
Erfüllt Ihre Webseite die BITV-Richtlinien?
Ist Ihre Website auf die Benutzung von unterschiedlichen Eingabegeräten optimiert?
Haben Sie eine Übersicht über die Zugänglichkeit Ihrer Webkomponenten?
Fühlt sich Ihr Team sicher im Umgang mit dem Thema Accessibility?
Wir prüfen Ihre Seite auf Barrieren, die den Zugang für Nutzer:innen mit unterschiedlichen Einschränkungen verhindern, basierend auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Best Practices.
Wir führen sowohl manuelle als auch automatisierte Tests durch, um Schwachstellen und Fehler zu identifizieren, die behoben werden müssen.
Sie erhalten einen detaillierten Report mit allen identifizierten Barrieren und konkreten Handlungsempfehlungen, wie Sie diese gezielt beseitigen können.
Nach der Umsetzung der empfohlenen Änderungen führen wir eine Nachprüfung durch, um sicherzustellen, dass Ihre Website nun vollständig barrierefrei und BSFG-konform ist.
Ermittlung des Status Quo der Barrierefreiheit einer ausgewählten Seite mit bis zu 8 Modulen. Inklusive Management Summary für Entscheidungsträger.
Audit von bis zu 25 Modulen, Aufwand-Nutzen-Matrix zur Priorisierung der Maßnahmen sowie eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen.
Umfassende Begleitung ihrer kompletten Webseite mit allen Modulen von der Analyse bis zur Entwicklung barrierefreier Features.
Das Inkrafttreten des BSFG ist nur ein Argument dafür, Ihre Online-Angebote barrierefrei zu machen – es gibt viele weitere Benefits, die über die rechtliche Absicherung hinausgehen:
Ein Accessibility-Audit deckt Problemfelder auf. Darauf basierend können Maßnahmen umgesetzt werden, die es Menschen mit dauerhafter oder auch temporärer Behinderung ermöglichen, die Website problemlos nutzen zu können – das ist der erste Schritt hin zu einer inklusiveren und gleichberechtigteren User Experience.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit führt zu einer allumfassenden besseren Usability der Website, da die gleichen Prinzipien, die Menschen mit Behinderungen helfen, auch anderen Nutzer:innen die digitale Orientierung erleichtern.
Durch einen barrierefreien Zugang können Websites eine breitere Zielgruppe ansprechen – einschließlich Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die möglicherweise auf spezielle Hilfstechnologien angewiesen sind.
Viele Länder haben Gesetze und Vorschriften, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. Ein Accessibility-Audit hilft bei der Einordnung des aktuellen Status Quo und kann somit im Einklang mit der eigenen Rechtsabteilung mögliche Probleme vermeiden. In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die Umsetzung der EU Richtlinie 2019/882 darstellt und ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Nichtkonformität mit den Barrierefreiheitsstandards kann zu Geldstrafen oder anderen rechtlichen Sanktionen führen. Ein Accessibility-Audit hilft dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und Gefahren im Vorfeld zu minimieren.
Barrierefreie Websites bieten oft eine bessere Nutzererfahrung, was sich positiv auf das Suchmaschinenranking auswirken kann.
Eine barrierefreie Website zeigt das Engagement des Unternehmens für soziale Verantwortung und Inklusion, was das Image und die Glaubwürdigkeit verbessert.
Indem man die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt und regelmäßige Audits durchführt, stellt man sicher, dass die Website auch in Zukunft mit neuen Standards und Technologien kompatibel bleibt.
Eine barrierefreie Website kann sich von Mitbewerbern abheben, insbesondere in Branchen, in denen Barrierefreiheit noch nicht weit verbreitet ist.
Letztendlich ist die Gewährleistung der Barrierefreiheit im Internet auch eine Frage der ethischen Verantwortung und des Respekts gegenüber allen Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten.
Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Online-Präsenz rechtzeitig barrierefrei zu machen und profitieren Sie von einer besseren Nutzererfahrung und einer höheren Reichweite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht.